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Friedrichsfeldschule

Grundschule

 

-Schulordnung-

 

Schule ist ein Miteinander von Schülern, Lehrern, Eltern und allen anderen am Schulleben Beteiligten.

Wir wollen eine Schule sein, in der sich alle wohlfühlen, angstfrei leben, arbeiten und lernen können.

 

Deshalb

· gehen wir freundlich miteinander um, grüßen uns und sind hilfsbereit.

· verhalten wir uns so, dass keiner verletzt, gefährdet und belästigt wird.

· beleidigen und kränken wir uns nicht gegenseitig.

· lösen wir Streitigkeiten und Probleme friedlich.

 

Lernen und Leben in der Schule stellt hohe Anforderungen an uns alle.

Lehrer und Schüler haben ein Recht auf ungestörten Unterricht.

Jeder kommt pünktlich und regelmäßig in die Schule.

Alle sollen den Tag in einem sicheren und sauberen Schulgebäude und auf einem sicheren und sauberen Schulgelände verbringen können.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, und damit ein gutes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft möglich wird, müssen alle ihren Beitrag leisten.

Deshalb gelten die nachfolgenden Regeln:

 

… gegenüber Personen

· Alle Schüler folgen den Anweisungen der Lehrer und aller an der Schule

beschäftigten Personen.

 

… vor dem Unterricht

· Die Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn im Pausenhof auf.

· Beim ersten Läuten (7.45 Uhr) begeben sich die Schüler ins Klassenzimmer und

bereiten sich auf den Unterricht vor.


… im Gebäude

· Wir verhalten uns ruhig und rücksichtsvoll.

· Jeder geht mit seinen und fremden Sachen und dem Schulinventar sorgfältig um.

· Alle Schüler verlassen in den großen Pausen zügig das Gebäude und halten sich

auf dem Pausenhof auf.

 

… in den Toiletten

· Die Toiletten sollten in der Regel nur in den großen Pausen und in den

Wechselzeiten aufgesucht werden.

· Jeder verlässt die Toilette so, wie er sie vorfinden möchte.

· Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!

 

… während der Pausen

· Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist untersagt.

· Das Schulhaus darf nur in Ausnahmefällen betreten werden.

· Spielgeräte werden an den Ausgabestellen in Empfang genommen und dort           vollzählig wieder abgegeben.

· Bei Problemen sprechen die Schüler die aufsichtsführenden Lehrer an.

· In den Wechselzeiten(5-Minuten-Pausen) bleiben die Schüler im Klassenzimmer

  oder wechseln ggf. in den Fachraum.

· Mit dem Hofdienst beginnt die eingeteilte Klasse während der großen Pause.

· Während des Frühstücksverkaufs (1.gr.Pause) stellen sich die Schüler in den

  entsprechenden Reihen auf und verhalten sich rücksichtsvoll und höflich

 

… nach Schulschluss

· Die Fenster werden geschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Raum

  abgeschlossen.

· Die Schüler begeben sich unverzüglich auf den Nachhauseweg

  oder zur weiteren Betreuung (Kernzeit oder Hort).

 

Das ist verboten:

· Alles, was andere gefährdet oder belästigt.

· Rennen und Ballspielen im Schulgebäude.

· Türen zuhalten! (Hohe Verletzungsgefahr!)

· Das Tragen von Mützen und Caps im Schulhaus und während des Unterrichts.

· Kauen von Kaugummi auf dem Schulgelände.

· Auf den Boden spucken (im gesamten Schulbereich).

· Das Benutzen von elektronischen Geräten (z.B. MP3-Player…) und Handys.

  Diese müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet und dürfen nicht sichtbar    sein.

· Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Laserpointer, Messer,

Feuerzeuge …)

· Werfen von Gegenständen aller Art (Schneebälle, Äste …), mit Ausnahme von

Softbällen.

· Fahrrad- Roller- und Skateboard fahren auf dem Schulgelände, wenn keine

Aufsicht gewährleistet ist.

· Das Betreten und Verlassen des Schulgeländes über den Parkplatz

Weitere ergänzende Regelungen:

· Fundsachen: Fundsachen geben wir beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.

· Energiesparen: Wir lassen im leeren Klassenzimmer nicht unnötig das Licht   brennen und in den Wintermonaten nicht unnötig Türen und Fenster offen stehen.

· Betreten des Schulgeländes: Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes und Schulgebäudes (während der Unterrichtszeiten) untersagt.

 

Hinweise:

Weitere Einzelheiten für das Zusammenleben in unserer Schule im Sinne des Grundgedankens regelt jede Klasse mit ihrem Klassenlehrer ineiner Klassenordnung, in der unterrichtliche, organisatorische u.ä. Dinge Beachtung finden. Diese wird mit der Stufenkonferenz abgestimmtund in der Klassenpflegschaft bekannt gemacht und erläutert.

Im Allgemeinen gelten die Ordnungsmaßnahmen gem. § 90 SchG Baden Württemberg.

 

Mannheim-Friedrichsfeld, im Januar 2010

gez. Wilfried Roßnagel     gez. Jürgen Böhm

Rektor                               Vorsitzender des EBR

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